Casting Glocker

Michaela Glocker
Einsteinstraße 177
81677 München

 Mobil: +49 (0)177 1745727
  michaela@casting-glocker.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Casting Glocker

§ 1 Tätigkeit

Die Firma Casting Glocker vermittelt Komparsen, Kleindarstellern und Schauspielern Rollen in Produktionen aus den Bereichen Fernsehen, Film und Werbung.

Sie senden Casting Glocker Fotos und Informationen zu Ihrer Person. Casting Glocker gestaltet mit diesen eine professionelle virtuelle SedCard, die auf der Website www.casting-glocker.de veröffentlicht wird. Ferner werden Sie in die Kartei von Casting Glocker aufgenommen.

Für Vermittlungszwecke werden zwischen drei und fünf Fotos (Porträts und Ganzkörperfotos) benötigt! PASSBILDER, SELFIES und GRUPPENFOTOS werden nicht als BEWERBUNGSMATERIAL anerkannt!

Ein Anspruch auf Erstellung einer SedCard, auf deren Veröffentlichung oder auf Aufnahme in die Kartei besteht jedoch nicht.

Potentielle Produktionsfirmen können bei der Suche nach der geeigneten Besetzung durch die Website einen ersten Eindruck von Ihnen gewinnen und sich bei Interesse an Ihnen mit Casting Glocker in Verbindung setzen. Ferner wählt Casting Glocker bei Rollenaufrufen durch eine Produktion eine Anzahl geeigneter Bewerber aus der Kartei aus und präsentiert sie der Produktionsfirma.

Bei einer beabsichtigten Buchung verhandelt Casting Glocker für Sie mit der Produktionsfirma die Vertragsbedingungen, z.B. die Höhe der Gage. Die für die Rolle notwendigen Informationen, wie Drehtermine, Drehbuchauszüge, Bekleidungswünsche etc. erhalten Sie grundsätzlich von Casting Glocker. Casting Glocker fungiert also als Ihr Ansprechpartner und als Bindeglied zwischen Ihnen und der Produktionsfirma.

Die Präsentation von Minderjährigen auf dieser Website bzw. die Aufnahme in die Kartei erfordert die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Hierfürbitte Name und Mobilnummer eines Erziehungsberechtigten in unserem Bewerbungsformular hinzufügen.

§ 2 Vermittlung

Eine Vermittlungsgarantie ist ausgeschlossen.

§ 3 Kosten/Provisionen

Wir erheben eine einmalige Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro inkl. gesetzlicher MwSt.

Kostenfrei ist die Vermittlung einer Rolle, für die eine Gage unter 150,- € brutto vereinbart ist.

Im Falle der Vermittlung einer Rolle mit einer Gage ab 150,- € brutto fällt für Sie eine Provision in Höhe von 10 % der vereinbarten Bruttogage zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an, bei einer Gage ab 200,- € brutto beträgt die Provision 20 % der Bruttogage zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Dies gilt auch für Folgeaufträge zu einem von Casting Glocker vermittelten Auftrag, d.h. wenn eine Produktionsfirma die erneute Verkörperung einer bestimmten Person durch Sie in einer Produktion wünscht.

Der Anspruch auf die Provision entsteht mit Ihrer Buchung und wird 14 Tage nach Auszahlung der Gage fällig.

Casting Glocker wird, falls die Umstände dies ermöglichen und aussichtsreich erscheinen lassen, die Produktionsfirma dazu anregen, die Provisionskosten für Sie zu übernehmen. Ein diesbezüglicher Anspruch gegen Casting Glocker oder die Produktionsfirma besteht aber nicht. Sollte die Produktionsfirma sich nicht zur Kostentragung bereit erklären, bleiben Sie zur Zahlung der Provision verpflichtet.

§ 4 Verhalten am Drehort / Set

Am Drehort ist diszipliniertes Verhalten unerlässlich.

Das Alkoholverbot ist unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung wird die Löschung aus der Kartei vorgenommen.

Den Weisungen des Filmteams oder des Komparsenbetreuers, soweit vertretbar, ist Folge zu leisten!

Bei eigenmächtiger Entfernung außerhalb der sofortigen Erreichbarkeit vom Drehort bedarf es der Zustimmung des Filmteams bzw. des Komparsenbetreuers, soweit vorhanden. Bei vorzeitigem Verlassen des Drehortes, ohne Absprache mit dem Filmteam, oder einer anderen autorisierten Person, kann der Anspruch auf Entgeltzahlung teilweise oder ganz wegfallen. Die Entscheidung liegt bei der Produktionsfirma oder Casting Glocker.

Es wird grundsätzlich dazu angeraten, ausreichend eigene Verpflegung zum Drehtermin mitzubringen.

§ 5 Auszahlung der Gage

Die Auszahlung der Gage erfolgt in der Regel per Überweisung durch einen Gagenabrechnungsservice oder durch die Filmproduktion.

Für besondere Requisiten oder Gegenstände (z.B. Fotoausrüstung, Fahrrad, KFZ), die der Darsteller auf Bestellung zum Drehtermin zur Verfügung stellt, wird nach Vereinbarung mit Casting Glocker eine gesonderte Vergütungshöhe getroffen.

§ 6 Vertretungsrecht/Schadensersatz

Casting Glocker führt in Ihrem Namen als Ihr Vertreter die Verhandlungen mit der Produktionsfirma und schließt den Vertrag.

Sollte sich eine Produktionsfirma direkt an Sie wenden, sind Sie verpflichtet, diese an Casting Glocker zum Zweck des Vertragsschlusses zu verweisen. Sollten Sie diese Pflicht verletzen und kommt es unter Ausschluss von Casting Glocker zu einer Buchung, sind Sie zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der bei pflichtgemäßen Handeln anfallenden Provision verpflichtet.

Den Vorgaben / Vereinbarungen (Drehterminen, Uhrzeiten, Bekleidungsangaben) ist grundsätzlich zu entsprechen

Bei Rücknahme von Terminzusagen ist dies sofort, seit Kenntnis des Grundes, mitzuteilen, spätestens jedoch am Vorabend bis 18 Uhr. Eigenverschuldete Verhinderungen gelten nicht (verschlafen o.ä.) bzw. haben keine Wirksamkeit. Unmittelbarer Anruf unter 0177-17457272 bei Casting Glocker ist dennoch erforderlich. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Absagemitteilung wird die Löschung aus der Kartei vorgenommen. Sollten Sie trotz Buchung nicht erscheinen, so wird eine Vertragsstrafe/Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. gegenüber der Casting Glocker fällig. Nachträgliche Nachweise des Unverschuldens der Unterlassung der rechtzeitigen Mitteilung/des Erscheinens hebt die Löschung/Vertragsstrafe auf.

Bei groben Fehlverhalten am Drehort sind die Darsteller eigenverantwortlich! Es erfolgt die sofortige Datenlöschung ( eine erneute Vermittlung ist dann ausgeschlossen! ).

§ 7 Löschung aus der Kartei/Kündigung

Sie können von Casting Glocker jederzeit ohne Angabe von Gründen fordern, die SedCard von der Seite www.glocker-casting.de zu entfernen, das von Ihnen übermittelte Material künftig nicht mehr zu nutzen und Sie aus der Kartei zu löschen. Gerne können Sie hierfür den Button „Profil löschen“ verwenden. Andernfalls müssten Sie Casting Glocker ein Schreiben mit Ihrem Wunsch nach Löschung per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird Casting Glocker eine angemessen Frist von ca. fünf Werktagen eingeräumt.

Es wird darauf hingewiesen, dass einmal im Internet oder auf andere Weise veröffentlichte Inhalte von Dritten (widerrechtlich) genutzt werden und so weiter der Öffentlichkeit zugänglich sein können. Casting Glocker ist nicht verpflichtet, die widerrechtliche Nutzung der Inhalte durch Dritte zu verfolgen. Sollte Casting Glocker eine Mitschuld an den Rechtsverletzungen durch Dritte tragen, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Casting Glocker kann die Zusammenarbeit mit Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen beenden. Sie erhalten in diesem Fall 14 Tage vor der Löschung Ihrer Daten von der Website und aus der Kartei eine schriftliche Mitteilung (E-Mail oder Brief). Besteht ein wichtiger Grund für die unverzügliche Beendigung der Tätigkeit für Sie, ist keine Frist einzuhalten.

§ 8 Fortbestehen der Provisionspflicht nach Beendigung der Zusammenarbeit

Sollte zum Zeitpunkt einer Buchung das Vertragsverhältnis zu Casting Glocker bereits beendet sein, sind Sie dennoch zur Zahlung der Provision an Casting Glocker verpflichtet, wenn es sich bei der Rolle um einen Folgeauftrag (s. § 2) handelt oder die Buchung von Casting Glocker angebahnt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie zwischenzeitlich eventuell eine andere Agentur mit Ihrer Vertretung beauftragt haben.

Eine Buchung gilt als angebahnt, wenn im Hinblick auf eine konkrete Rolle der Produktionsfirma Ihre Daten bzw. Ihnen die Daten der Produktionsfirma von Casting Glocker übermittelt wurden, so dass die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme bestand.

§ 9 Rechte an von Ihnen übermittelten Materialien/Datennutzung/korrekte Angaben

Mit der Zusendung von Bildmaterial, Texten oder sonstigen Inhalten erklären Sie Ihr Einverständnis mit deren Nutzung durch Casting Glocker, insbesondere mit der Veröffentlichung auf der Website www.casting-glocker.de und ggf. in anderen Medien, soweit die Nutzung der möglichen Vermittlung eines Auftrags dienlich sein kann. Sie erklärten weiter Ihr Einverständnis mit der Weitergabe Ihrer Daten an Produktionsfirmen.

Das Recht zur Nutzung beinhaltet auch das Recht, das Material zu vervielfältigen, zu verändern und zu bearbeiten, so z.B. Format und Helligkeit zu verändern oder ein Bild zu beschneiden. Stets entfernt werden Hinweise auf ein Copyright.

Vergütungsansprüche gegen Casting Glocker für die Nutzung sind ausgeschlossen.

Mit der Übersendung von Materialien garantieren Sie Casting Glocker, dass Sie über das Recht verfügen, Casting Glocker die Nutzung zu gestatten.

Weiter garantieren Sie, dass die von Ihnen mitgeteilten Daten und Tatsachen der Wahrheit entsprechen und aktuell sind. Sollten sich Änderungen ergeben, müssen Sie diese Casting Glocker unverzüglich anzeigen.

Die Garantie bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Casting Glocker jeden Schaden zu ersetzen, der Casting Glocker bei Nutzung der Materialien wegen Fehlinformationen oder Rechten Dritter entsteht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Sie schuldhaft zu der Schadensentstehung beigetragen haben.

Sollten Dritte aufgrund der von Ihnen übermittelten Materialien Ansprüche gegen Casting Glocker geltend machen, sind Sie verpflichtet, Casting Glocker im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der Verteidigung gegen die Dritten zu unterstützen und insbesondere relevante Informationen und Unterlagen zu überlassen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

Casting Glocker gewährleistet nicht die ständige Erreichbarkeit der Website. Im Falle des Ausfalls der Website aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen ist die Haftung ausgeschlossen.

Casting Glocker haftet bei Pflichtverstößen unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Casting Glocker haftet bei leicht fahrlässigem Handeln nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen.

Dabei haftet Casting Glocker jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Casting Glocker.

§ 11 Datenschutz

Die Inhalte der Website www.casting-glocker.de sind auch über www.castingagentur-glocker.de abrufbar bzw. werden dort zwischengespeichert.

Bitte informieren Sie sich unter dem Button „Datenschutzerklärung“ über die Bestimmungen zum Datenschutz und Ihre diesbezüglichen Rechte.

§ 12 Gerichtstand/Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Bei Rechtstreitigkeiten zwischen Kaufleuten und Casting Glocker ist der Gerichtsstand München.